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Fahrtenbuch oder 1%-Regelung?

Dem Finanzamt ist die Versteuerung eines Dienstwagens über die 1%-Regelung am angenehmsten, da sie dem Staat jährlich Milliarden zusätzlicher Steuereinnahmen sichert – einerseits aufgrund fehlender Kenntnisse der Dienstwagenfahrer, andererseits aus Bequemlichkeit.

Was ist die 1%-Regelung?
Sobald ein Firmenwagen in die Hände des Fahrers gegeben wird, berechnet das Finanzamt die sogenannte 1%-Pauschale. Das Finanzamt geht automatisch davon aus, dass ein geldwerter Vorteil entsteht, sobald der Dienstwagen auch für Privatfahrten genutzt wird. So wird jedem steuerpflichtigen Dienstwagenfahrer monatlich 1 % des Brutto-Listenpreises des neuen Fahrzeugs, zuzüglich des Wertes eventueller Sonderausstattungen, als geldwerter Vorteil angerechnet. Zusätzlich werden 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte berechnet. Je nach Fahrzeugpreis kann sich das monatliche Bruttoeinkommen dadurch schnell um bis zu 2.000 € erhöhen. Dasselbe gilt für ältere oder mit hohen Rabatten gekaufte Firmenwagen.

Sonderregeln für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge
Für Elektrofahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybride gelten jedoch deutlich günstigere steuerliche Regelungen. Bei reinen Elektroautos wird die Bemessungsgrundlage reduziert: Für viele Modelle beträgt der geldwerte Vorteil nur 0,25 % des Brutto-Listenpreises pro Monat. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Listenpreis des Fahrzeugs bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreitet.
Plug-in-Hybridfahrzeuge können ebenfalls begünstigt werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen – zum Beispiel eine ausreichende elektrische Mindestreichweite. Erfüllt ein PHEV diese Anforderungen, gilt häufig ein 0,5 %-Satz, andernfalls bleibt es bei der normalen 1%-Regelung.
Diese Sonderregelungen können zu erheblichen steuerlichen Entlastungen führen und machen elektrische Dienstwagen in vielen Fällen besonders attraktiv.

Elektronisches Fahrtenbuch
Die 1%-Regelung pauschalisiert Ihre Fahrten. Die reale Fahrzeugnutzung wird nicht berücksichtigt. Sind Sie allerdings mit dem Firmenwagen eindeutig wenig privat unterwegs, entstehen durch die 1%-Regelung erhebliche steuerliche Nachteile. Abhilfe kann ein Fahrtenbuch bringen. Hier werden alle Fahrten dokumentiert und eindeutig in dienstliche und private Fahrten differenziert. So kann bei der Versteuerung Ihres Dienstwagens eine geringe private Nutzung nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich der größte Vorteil eines solchen Fahrtenbuchs: ein niedrigerer (zu versteuernder) geldwerter Vorteil. Die Verwendung eines elektronischen Fahrtenbuchs bietet also ein sehr hohes Einsparungspotential.

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