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Gibt es die Pendlerpauschale trotz Firmenwagen?

TrackJack hat die Antwort für Sie: Ja, es ist grundsätzlich möglich! Allerdings müssen Sie dabei einiges beachten — zum Beispiel die korrekte Besteuerung des geldwerten Vorteils, der sich aus einem kostenlosen Dienstwagen ergibt. Den geldwerten Vorteil können Sie durch die Ein‑Prozent‑Methode, ein Fahrtenbuch oder die Pauschalbesteuerung (z. B. 15 %) ermitteln. Wenn Sie eine dieser Methoden korrekt und nach den Anforderungen des Finanzamtes benutzen, können Sie zusätzlich die Pendlerpauschale in der Steuererklärung geltend machen.

Was ist die Pendlerpauschale / Entfernungspauschale?
Eine Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) kann für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte angesetzt werden. Für das Jahr 2025 gilt folgende Regelung:

  • Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke gelten 0,30 € pro Kilometer.
  • Ab dem 21. Kilometer steigt der Satz auf 0,38 € pro Kilometer.

Diese Vergütung gilt unabhängig davon, ob die Strecke mit Auto, Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird.

Was ändert sich demnächst (ab 2026)?
Ab dem 1. Januar 2026 plant die Bundesregierung, die Pendlerpauschale auf 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer zu vereinheitlichen – also ohne Staffelung nach 20 km.
Damit profitieren auch Pendler mit kürzeren Arbeitswegen voll von der höheren Pauschale.

Tipps für die Steuererklärung

  • Die Pendlerpauschale kann in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
  • Es wird stets die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte berücksichtigt — Hin- und Rückweg nicht zusammengezählt.
  • Wenn Ihr Arbeitgeber bei der Berechnung des geldwerten Vorteils — etwa bei Firmenwagen — nur die kürzeste Strecke angibt, können Sie ggf. in der Steuererklärung einen längeren, tatsächlich genutzten Weg anführen — sofern Sie diesen Weg regelmäßig fahren und er verkehrstechnisch sinnvoll bzw. tatsächlich genutzt ist.

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